Alle wichtigen Informationen zur PV-Wahl 2014


Mandatsrechner für die PV-Wahl 2014

Der Mandatsrechner berechnet die Zuteilung der Mandate auf die Wählergruppen einfach, schnell und sicher.

Einfach das Wahlergebnis, die max. möglichen Mandate und die Listennamen eingeben – und fertig. 

 

Außer, die Berechnung ergibt, dass mehrere Listen Anspruch für die letzten Mandate haben, dann muss das Los entscheiden. Auch dabei unterstützt euch der Mandatsrechner.....

Ein Service der ÖLI-UG

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Mandatsrechner PV-Wahl 2014
Mandatsrechner-g 2014.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 72.2 KB

Ausführliche Präsentation der Vorsitzenden des Zentralwahlausschusses, Frau Dr. Susanne Amelunxen, im Rahmen der PV-Schulung in Vorarlberg

 und viele weitere und aktuelle Infos zur Personalvertretungswahl-Wahl auf

---> PV-Wahl 2014


Personalvertretungswahlen

 

Alle fünf Jahre werden die Organe der Personalvertretungen neu gewählt

 

Rechtsgrundlagen:

Personalvertretungsgesetz (PVG), Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung (PV- WO)

 

Die Materie ist recht kompliziert, jedoch nicht unüberschaubar. In jedem Fall ist die genaue Lektüre der entsprechenden Gesetzestexte angeraten, wenn man/frau an eine Kandidatur denkt. Im Folgenden kann nur ein grober Überblick gegeben werden.

Die Personalvertretung wird auf drei Ebenen aktiv: an der Dienststelle (Schule, bzw. im APS-Bereich: Bezirk), auf Landesebene (Landes- bzw. Stadtschulrat) und Bundesebene (Ministerium). An der Dienststelle wirkt der Dienststellenausschuss (DA), mit den Landesbehörden verhandelt der Fachausschuss (FA-AHS, FA-BMHS, bzw. Zentralausschuss ZA-APS), mit dem Ministerium der Zentralausschuss (ZA-AHS, ZA-BMHS, bzw. im APS-Bereich die Bundesvertretung der APS- Gewerkschaft). Alle drei Ebenen werden getrennt gewählt (nicht aber die Bundesvertretungen).

Gemäß den Bestimmungen der PV-WO werden auf allen Ebenen WAHLAUSSCHÜSSE eingerichtet, deren Mitglieder von den wahlwerbenden Gruppierungen vorgeschlagen und von den Ausschüssen ernannt werden. Die genaue Vorgangs- weise bei der Konstituierung der Wahlausschüsse ist im Detail nicht geregelt; im Konfliktfall kann der Vorsitzende des Zentralwahlausschusses angerufen werden. Jede wahlwerbende Gruppe sollte darauf achten, im Wahlausschuss vertreten zu sein.

Wahlberechtigt:

Wahlberechtigt sind alle LehrerInnen, die mindestens einen Monat vor der Wahlausschreibung im Bundesdienst beschäftigt waren und zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht in den Ruhestand versetzt wurden. LehrerInnen, die an zwei oder mehreren Schulen angestellt sind, haben an allen Dienststellen das Wahlrecht für die DAs; Fach- und Zentralausschuss können aber nur an der Stamm- schule gewählt werden. (Ausnahme: die Schulen befinden sich in verschiedenen Bundesländern: dann kann für beide FAs gewählt werden.)

Die GRÖSSE DES DA richtet sich nach der Anzahl der Bediensteten: Schulen mit bis zu 50 Bediensteten wählen drei, Schulen bis 100 vier, bis 200 fünf, bis 300 sechs (usw.) VertreterInnen in den DA.

Die FWAs und der ZWA bereiten die Wahlen penibel vor: im Gegensatz zur Gewerkschaftswahl gibt es offizielle Stimmzettel; die Briefwahl ist genau geregelt.

Die VERTEILUNG DER MANDATE erfolgt auf allen Ebenen nach dem d’Hondtschen Verfahren (Stimmenzahlen durch 2, 3, 4, usw. dividieren)

 

>>> siehe auch die Informationen (Termine usw.) zur PV-Wahl 2014